Kosten und Erstattung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten die Behandlungskosten von Heilpraktiker-Leistungen üblicherweise nicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich diese, zumindest teilweise, durch eine private Zusatzversicherung erstatten zu lassen. Die Behandlungen durch den Heilpraktiker werden in der Regel von den privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe ganz oder teilweise erstattet. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung, ob und in wieweit Ihre Versicherung die Kosten tragen kann. Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch die entsprechende Kasse ist die Begleichung meines Honorars in vollem Umfang und zum vereinbarten Zahlungsziel erforderlich. Alle Kosten für Heilpraktiker-Leistungen, die nicht durch eine Krankenkasse übernommenen werden, können als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH/Stand 1985). Auf telefonische Anfrage hin lasse ich Ihnen gerne meine Honorarübersicht zukommen.

Patienten, die ihre Rechnung zur Kostenrückerstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen können, erhalten eine Rechnung mit Diagnose und der Aufstellung der Heilpraktiker-Leistungen nach den Ziffern der GebüH. Selbstzahler erhalten ihre Rechnung ohne Diagnose und ohne Ziffern, denn auf Belegen für das Finanzamt dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Angaben nicht erscheinen. Rechnungen für Heilpraktiker-Leistungen enthalten gemäß § 4 Nr. 14 UStG keine Mehrwertsteuer. In meiner Praxis erhalten Sie Ihre Rechnung für die Erstanamnese umgehend im Anschluss an die Ausarbeitung Ihres Arzneimittels. Alle im weiteren entstehenden Kosten für Weiterbehandlung und Beratung werden jeweils zum Quartalsende berechnet und die Rechnung per Post an Sie versandt. Sie haben die Möglichkeit, die Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu überweisen oder aber auch persönlich bar in der Praxis zu bezahlen.